Sie können unsere Projekte
unterstützen oder auch neue Projekte vorschlagen.
Zuwendungen an unsere Stiftung können als Spende oder
Zustiftung erfolgen.
Gegenüber einer Spende zeichnet sich
die Zustiftung vor allem durch ihren nachhaltigen Effekt
aus. Somit ist die Zustiftung eine gezielte und
besonders nachhaltige Möglichkeit der Förderung. Durch
sie können Verwaltungsaufwand und -kosten vermieden
werden, die üblicherweise bei der Gründung einer eigenen
Stiftung auftreten.
Durch Ihre Unterstützung können langfristig
angelegte oder neue Projekte finanziert werden. Somit
erhält die Stiftung die Möglichkeit Projekte dauerhaft
abzusichern - bleibende Hilfe ist
über Generationen hinweg möglich.
Eine Unterstützung per
Überweisung stellt für die Internationale
Stiftung Leben den einfachsten und schnellsten
Weg Ihres Engagements dar. |
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Bankverbindung: |
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IBAN: |
DE12 8705 8000 0101 0315 99 |
(Konto:
10 10 31 599) |
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BIC: |
WELADED1 PLX |
(BLZ:
87 05 8000
) |
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Institut: |
Sparkasse Vogtland |
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Wollen Sie nachhaltig
den Zweck der ISL unterstützen, so tragen Sie bitte
bei Ihrer Überweisung unter "Verwendungszweck" das
Wort "Zustiftung" ein. Sie erhalten so die
gleichen steuerlichen Vorteile wie bei der Gründung
einer eigenen Stiftung. Mit einer Zustiftung machen
Sie ein Geschenk an die Zukunft. Für Zustiftungen
gilt ein gegenüber der normalen Spende erweiterter
Sonderausgabenabzug, siehe unten.
Download:
Formular Zuwendungszusage
(pdf)
Sie können der Stiftung gern vorab oder
im Nachgang einer Zuwendung das Formular der Zuwendungszusage
zusenden, siehe oben. Im Formular können Sie auch
kennzeichnen, ob Sie
gern auf unserer Homepage mit Name und
gegebenenfalls Logo erwähnt werden möchten.
Weitere Formen der Hilfe an
die Stiftung
finden Sie unter folgenden Download:
Weitere Formen der Hilfe (pdf)
Hinweis: |
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Sie erhalten
auf Wunsch eine Bestätigung Ihrer Geldzuwendung.
Bitte geben Sie deshalb bei einer Überweisung im Feld
"Verwendungszweck" oder in der
Zuwendungszusage (siehe oben) Ihren Namen und Ihre vollständige
Anschrift an. Bitte geben Sie den Namen und die Anschrift auch
dann an, wenn es sich um ein Unternehmen oder eine
Organisationen handelt - vielen Dank!
Die ISL ist
als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an die
ISL sind entsprechend steuerlich absetzbar.
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Steuerlicher Aspekt: |
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Wer zustiftet, kann Steuern sparen,
denn neben dem Abzug für Spenden können Zustiftungen auf
Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und
in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von
1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dieser
Abzugsbetrag steht bei Verheirateten jedem Ehepartner
gesondert zu.
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